
Bundesagentur für Arbeit
Die Aufgaben bestehen aus Berufsberatung, Vermittlung in Ausbildungs- und Arbeitsstellen, Arbeitgeberberatung, Förderung der Berufsausbildung, Förderung der beruflichen Weiterbildung, Förderung der beruflichen Eingliederung Behinderter, Leistungen zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen und Entgeltersatzleistungen, wie z.B. Arbeitslosengeld oder Insolvenzgeld. Außerdem betreibt die Bundesagentur Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Arbeitsmarktbeobachtung und -berichterstattung und führt Arbeitsmarktstatistiken. Ferner gewährt sie im Auftrag des Bundes Arbeitslosenhilfe und - als Familienkasse - Kindergeld. Ihr sind auch Ordnungsaufgaben zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und des Schwerbehindertengesetzes übertragen. Es werden Informationen für Arbeitgeber, für Arbeitssuchende und über die Geldleistungen angeboten.