Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten
SR 832.30 "Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (Verordnung über die Unfallverhütung [VUV]) des Schweizerischen Bundesrates [Schweiz].
SR 832.30 "Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (Verordnung über die Unfallverhütung [VUV]) des Schweizerischen Bundesrates [Schweiz].
Wissenswertes über Asbest und über die gesundheitlichen Folgen des Umgangs mit Asbesterzeugnissen. Der Verein bietet medizinische Beratung und Rechtshilfe beim Antrag auf Anerkennung als Berufskrankheit, Abklärung von Renten, Schadenersatz und Integritätsentschädigungen [CH-6302 Zug].
Tipps zum Vorbeugen des Mausarms bei Bürokräften, auch bekannt als Repetitive Strain Injury.
Bekanntmachung des BMGS vom 1. Juni 2005 (Bundesarbeitsblatt 7/2005, Seite 43ff).
Bekanntmachung des BMGS vom 1. Mai 2005 (Bundesarbeitsblatt 7/2005, Seiten 48ff).
Wortlaut der Berufskrankheitenverordnung und Anlage 1 (Liste der Berufskrankheiten).
Informationen über Berufserkrankungen, Rechtsprechung in Berufskrankheiten-Verfahren, medizinische Gutachter, politsche Aktivitäten und Weiteres über den Verein, der von erbosten Geschädigten, Betriebsräten, Journalisten und Arbeitsschutzexperten gegründet wurde und seit April 2013 seine Arbeit eingestellt hat.
Eine Initiative von Betroffenen mit Fallbeispielen. Es gibt unter anderem Hinweise über die rechtliche Situation und die Verfahrensweise beim Anerkennungsverfahren einer Berufskrankheit, Literaturhinweise und weitere Links zum Thema Berufskrankheiten in Gießereien, insbesondere Asbestose und Silikose.
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