Es sind insgesamt 16 Einträge in Aufsicht und einer Unterkategorie vorhanden.
Verwende die Kategorien
um die Anzahl der Einträge weiter einzuschränken und deine Suche zu verfeinern. Die folgende Liste zeigt die ersten 3 Einträge jeder Unterkategorie.
Zusammenstellung der Aufgaben, Vorgaben, Entwicklungen und Ergebnissen der Aufsicht über Kreditwesen und Banken, Versicherungswesen sowie Wertpapieraufsicht und Asset-Management. Mit Informationen für Unternehmen und Verbraucher, zu Verfügungen, Recht und internationale Zusammenarbeit sowie Publikationen. [D-53117 Bonn und D-60439 Frankfurt]
Die Aufsichtsbehörde ist für die Geschäftsbereiche Bank- und Versicherungswesen in der Schweiz zuständig, publiziert Finanzmarktberichte und zum Aufsichtswesen. [CH-3003 Bern]
Die Institution zur Regulierung und Aufsicht des Finanzmarktes Liechtenstein stellt eine Vielzahl spezieller Verordnungen, Gesetze und Informationen zur Banken- und Finanzaufsicht zur Verfügung. Ebenfalls werden regelmässig Marktanalysen und Länderanalysen veröffentlicht. Die FMA erläutert weiterhin Aufgaben im Sektor der Finanzdienstleistungsberufe, Treuhänderschaften, Rechtsanwalte, Immobilienmakler und Steuerberater. [LI-9490 Vaduz]
Die Behörde entwickelt europäische Standards für die Finanzmarktaufsicht zur Umsetzung durch die national zuständigen Behörden. Die Seite informiert über begleitende Prüfmethoden, wie EU-weite Stresstests, Transparenz- und Rekapitalisierungsprüfungen. [F-92927 Paris]
Die multinationale Organisation setzt Empfehlungen und Standards für rechtliche, regulatorische und operative Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Sie überprüft Maßnahmen und fördert die Umsetzung der FATF-Empfehlungen weltweit. Mit laufenden Berichten zum jeweiligen Länderstatus und thematischen Schwerpunktberichten. [F-75775 Paris]
Datenbank der Liste sanktionierter Personen und Organisationen in der EU, die für Geldwäsche und Finanzierung von Terrorismus bekannt sind. Ämter und Behörden der Justiz in der EU sind nach EU-Verordnung 881/2002 angewiesen, vor Aushändigung von Geldern und Waren, Immobilienübertragung etc. die Liste zu prüfen.